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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Getroffene Vereinbarung aus Bereitstellung von Wohnungen unterliegen folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der City West Apartments (nachfolgend „Vermieter“ genannt). Der Vertrag über die Bereitstellung von Wohnungen sowie damit verbundenen weiteren Fremdleistungen kommt zustande, sobald der Mieter oder der Veranstalter/ Vermittler eine schriftliche oder telefonische Bestellung abgegeben hat, die City West Apartments die Reservierung schriftlich per Brief, per Fax, per E-Mail bestätigt, die Zahlung der ersten Monatsmiete sowie Kaution erfolgt ist und ein Mietvertrag zwischen Mieter/Vermieter abgeschlossen wurde.

1. Bereitstellung

Reservierte Wohnungen stehen dem Mieter ab 15.00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisereisetag bis 11 Uhr geräumt sein.
Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Wohnungen. Sollten vereinbarte Wohnungen nicht verfügbar sein, so ist der Vermieter verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.

2. Dauer des Mietverhältnisses

Sofern nicht anders vereinbart gilt eine grundsätzliche Mindestmietdauer von 2 Monaten. Die maximale Mietdauer beträgt grundsätzlich 12 Monate. Eine weiterführende Unterbringung über 12 Monate hinaus setzt eine Absprache mit dem Vermieter und entsprechende Verfügbarkeit des Wohnraumes voraus und es muss ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden.  Ein Anspruch auf eine Unterbringung über einen Zeitraum von 12 Monaten besteht nicht. 

3. Preise

Die ausgezeichneten Preise (Monatsmieten) verstehen sich als Inklusivpreise  und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer sowie sämtliche anfallenden Nebenkosten. Dazu gehören u.a. die Kosten für Versicherung, Reinigung, Müllabfuhr, Wasser, Strom und Internet.

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung 180 Tage, so behält sich der Vermieter das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers. Sämtliche Preisauszeichnungen und -Vereinbarungen gelten in Euro. Sofern ausländische Währungen genannt werden, so ausschließlich zur unverbindlichen Orientierung als Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurs.

4. Zahlung

Damit der Mietvertrag zustande kommt, muss der Mieter die erste Monatsmiete sowie eine Kaution (1 Monatsmiete) 4 Tage nach Erhalt des Mietvertrages auf das Bankkonto des Vermieters überwiesen haben. Geschieht dies nicht so verfällt jeglicher Anspruch des Mieters auf die gebuchte Wohnung und der Mietvertrag verfällt. Nachfolgende Monatsmieten müssen spätestens bis 3 Werktage zum Monatsbeginn auf das Bankkonto des Vermieters überwiesen sein. Folgemieten können ebenso 3 Werktage zum Monatsbegin auch, nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter, vor Ort in Bar, per Kreditkarte (American Express, Mastercard, Visa) oder per EC/ Maestro Card bezahlt werden.    

5. Stornobedingungen

Bei einer Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise fallen keine Stornierungskosten an, für Stornierungen die später erfolgen wird grundsätzlich immer eine komplette Monatsmiete als Stornierungsgebühr berechnet. Der Vermieter versucht nach einer Stornierung durch den Mieter die Wohnung nach bestem Gewissen weiter zu vermitteln um im Interesse des Mieters gegenüber die Kosten gering zu halten und im Erfolgsfall einen Teil der Kosten zurück zu erstatten. Ein Anspruch daraus ergibt sich daraus jedoch nicht. Bereits bezahlte Monatsmieten die über einen Zeitraum von mehr als 1 Monat getätigt wurden sowie die Kaution werden komplett zurück erstattet.

Da der Mieter immer mindestens 1 Monatsmiete im Voraus zahlen muss, hat er grundsätzlich auch 1 Monat Anspruch auf die gebuchte Wohnung.

6. Rücktritt des Vermieters

Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Mieters innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist auch der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise
- falls höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
- Wohnungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Mieters oder des Zwecks, gebucht werden;
- der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Unterbringungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
- bei Nichteinhaltung der Hausordnung

- bei vorsätzlicher Beschädigung oder Diebstahl des Inventars oder Gebäudes in privaten sowie öffentlichen Bereichen


Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

7. Übergabe

Bei Anreise und Abreise des Mieters wird zusammen mit dem Vermieter (oder seinem Vertreter) eine Wohnungsübergabe durchgeführt. Dabei wird ein Übergabeprotokoll sowie eine Bestandsliste des Inventars von beiden Parteien geführt und unterzeichnet. Der Vermieter behält sich das Recht vor beschädigtes oder fehlendes Inventar sowie Beschädigungen an der Substanz des Gebäudes die durch den Mieter verursacht wurden, in Rechnung zu stellen.

 Sollte der Mieter außerhalb der gängigen Geschäftszeiten abreisen wollen, so möchte er sich rechtzeitig mit dem Vermieter in Verbindung setzen um einen gemeinsamen Übergabetermin zu vereinbaren.  

 8. Personenzahl

Die Unterbringung in den Wohnungen erfolgt Standardgemäß für ein bis max. zwei Personen. Weitere Personen können nach Absprache mit dem Vermieter und gegen eine extra Gebühr untergebracht werden.

9. Extra Leistungen

Extra in Anspruch genommene Leistungen wie z.B. City Tax, extra Reinigung, Parkplatz, Zusatzbett etc… sind entweder bei Abreise oder aber spätestens am 1. Werktag eines jeden Monats für den zurück liegenden Monat zu bezahlen.


10. City Tax

Die Stadt Berlin erhebt eine Übernachtungssteuer in Höhe von 5% des Mietpreises. Der Mieter verpflichtet sich, diese Steuer ohne Widerspruch gegenüber dem Vermieter zu zahlen. Geschäftsreisende sind gegen Vorlage eines Nachweises seines Arbeitsgebers oder über eine Selbstauskunft bei Selbstständigen von dieser Steuer befreit.

11. Ausschluss Dritter

Ansprüche und Rechte zwischen den Vertragspartner dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters an Dritte übertragen werden.

12. Haftung des Vertragspartners / Gastes

Die Vertragspartner des Vermieters bzw. des Mieters als solcher oder als Gastgeber haftet dem Vermieter in vollem Umfang für die durch sie selbst oder ihre Gäste verursachten Schäden. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Mieter überlassenen Räume berechtigt den Vermieter zur fristlosen Lösung des Vertragsverhältnisses, ohne daß hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird. Wird der Vermieter durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistung behindert, so kann hierdurch keine Schadensersatzpflicht abgeleistet werden. Jedoch ist der Vermieter dem Auftraggeber verpflichtet, sich um die anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.

13. Haftung des Vermieters

Der Mieter wird auf nachfolgende Punkte ausdrücklich hingewiesen: Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die infolge höherer Gewalt und / oder eines sonstigen Ausnahmezustandes entstehen. Schadensersatzansprüche des Mieters, die auf eine Einstellung des Beherbergungsbetriebes begründet sein könnten, werden ausdrücklich zurückgewiesen. Der Vermieter haftet dem Mieter nach den Bestimmungen des BGB. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn die Wohnung  oder die Behältnisse in denen der Mieter Gegenstände aufbewahrt, unverschlossen bleiben. Für Geld oder Wertsachen wird gemäß § 702 BGB nur bis zu einem Betrag von € 760,00 gehaftet. Die Mieter werden gebeten, Wertgegenstände in den dafür vorgesehenen Safe im Kleiderschrank zu verschließen.
 
14. Haustiere

Kleinere Hunde oder Katzen dürfen nur in Absprache mit dem Vermieter und gegen eine Extra-Gebühr mitgebracht werden. Das Unterbringen aller anderen Arten von Tieren in den Wohnungen ist strengstens untersagt.

15. Namensnennung

Der Gebrauch des Namens des Betriebes und angeschlossener Betriebsteile in Verbindung mit werblichen Maßnahmen des Vertragspartners bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den Vermieter.

16. Rauchen

Das Rauchen ist im gesamten Innenbereich des Gebäudes strengstens untersagt. Bei einer Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Mieter Extrakosten für eine Grundreinigung zu berechnen.

Das Rauchen ist nur in den dafür gekennzeichneten Bereichen und auf den Balkonen gestattet. 

17. Zugangsrecht

Der Vermieter (und seine Vertreter) erhält das Recht sich ohne vorherige Zustimmung des Mieters Zugang zu den Wohnungen zu verschaffen. Dies erfolgt in der Regel aufgrund von Reinigungs-, Wartungs-oder Reparaturarbeiten.

18. Fremdleistungen

Eine Haftung des Vermieters für Fremdleistungen Dritter besteht nicht. Bietet der Vermieter darüber hinausgehende Leistungen an, so entfällt die Haftung auch bei Fremdleistungen Dritter.

19. Post-/Warensendungen

Zu Händen des Mieters bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Der Vermieter übernimmt die kurzfristige Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

20.  Fundsachen

Zurückgelassene Gegenstände des Mieters werden bis zu drei Monate aufbewahrt. Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

21. Parkplatz

Eine Haftung für die Benutzung des Parkplatzes einschließlich der Haftung für Diebstahl, Beschädigung und Verlust ist ausgeschlossen.

22. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Berlin. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden/ Vertragspartners sind durch vorstehende Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.

23. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder eine künftig in sie aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die den gewollten am nächsten kommt und rechtlich möglich ist.